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Archivfoto |
Am frühen Dienstagabend befuhr ein Pkw-Fahrer die Buxacher Straße
stadtauswärts und wollte nach links in die Braunstraße abbiegen. Als er
an der Einmündung verkehrsbedingt anhalten musste, erkannte dies der
hinter ihm fahrende 44-jährige Rollerfahrer zu spät und fuhr auf den Pkw
auf. Hierdurch zog er sich eine leichte Knieverletzung zu. Ein Alkotest
mit dem Alkomat ergab eine leichte Alkoholisierung des Rollerfahrers im
unteren Grenzbereich, also knapp über 0,3 Promille, was zur Einleitung
eines Strafverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs führte. Die
Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bereits die
Aufnahme geringer Alkoholmengen beim Vorliegen alkoholbedingter
Ausfallerscheinungen oder, wie im vorliegenden Fall, die Beteiligung an
einem Verkehrsunfall strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen
nach sich ziehen kann. Dies gilt im Übrigen auch beim Führen von
Fahrrädern, bei welchen der Grenzbereich zur relativen Fahruntüchtigkeit
ebenfalls bei 0,3 Promille beginnt.
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