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Mittwoch, 10. Juli 2013

Berauscht am Steuer - Harte Strafen in ganz Europa

Drogen aller Art haben im Straßenverkehr nichts verloren. Wer gegen dieses Verbot verstößt, wird in ganz Europa hart bestraft. Wer in Deutschland berauscht Auto fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Außerdem wird der Führerschein für einen Monat entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Noch höhere Strafen drohen bei drogenbedingten Ausfallerscheinungen im Verkehr. So sieht es laut ADAC in den beliebtesten Autoreiseländern in Europa aus:

Österreich: Ein Kraftfahrer, der sich unter Beeinträchtigung von Drogen hinters Steuer setzt, muss mit einer Geldbuße zwischen 800 und 3 700 Euro rechnen.

Italien: Wer sich in einem durch den Konsum vom Drogen beeinträchtigten Zustand befindet und am Straßenverkehr teilnimmt, dem droht neben dem Führerscheinentzug und bis zu 6 000 Euro auch eine Gefängnisstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten. Bei Führerscheinneulingen (bis zum 21. Lebensjahr) und Berufskraftfahrern erhöht sich die Strafe um die Hälfte. Ist der Fahrer auch der Halter des Fahrzeugs, wird dieses enteignet.

Frankreich: Unabhängig von einer eventuellen Beeinträchtigung wird generell das Fahren unter Drogeneinfluss mit einer Geldstrafe bis zu 4 500 Euro bestraft. Hinzu kommen eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und bis zu drei Jahre Führerscheinentzug, sowie die Stilllegung des Kfz. Nach einem Unfall drohen sogar fünf Jahre Haft und bis zu 75 000 Euro Geldstrafe.

Spanien: Für eine Drogenfahrt werden drei bis sechs Monaten Gefängnis sowie eine Geldstrafe in Höhe von sechs bis zwölf Monatsgehältern fällig. Zusätzlich kann der Führerschein bis zu vier Jahre entzogen werden.

Auch in allen anderen europäischen Ländern ist das Fahren unter Drogeneinfluss strafbar und wird mit hohen Bußgeldern und unter Umständen mit Gefängnisstrafen geahndet. Informationen über Drogendelikte im Straßenverkehr werden zwischen den Behörden in Europa ausgetauscht, Geldstrafen aus anderen EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer ohne eigenes Verschulden unter Drogeneinfluss in einen Unfall gerät, muss mit Einschränkungen des Versicherungsschutzes rechnen.
(Quelle: ADAC Pressestelle)

Freitag, 26. Oktober 2012

Mann bringt Messer und Schlagring mit ins Amtsgericht - Memmingen

Am Donnerstagvormittag dem 25.10.2012 wurde beim Amtsgericht in der Buxacher Straße bei der obligatorischen Einlasskontrolle ein 62-jähriger Mann aus Memmingen angehalten, der beim Betreten des Gerichts ein Einhandmesser und einen Schlagring mitführte. Der Mann hatte das Gericht betreten, da er dort etwas erfragen wollte. Bei der anschließenden Befragung gab er an, dass er die Gegenstände immer dabei habe, um sich verteidigen zu können, da wir in einer sehr gefährlichen Zeit leben würden. Der Mann muss nun mit einer Anzeige nach dem Waffengesetz rechnen.

Donnerstag, 25. Oktober 2012

Betrunkener Radler als Falschfahrer auf B10 unterwegs - Neu-Ulm

Ein Autofahrer traute seinen Augen nicht, als ihm am Donnerstagfrüh dem 25.10.2012 gegen 02:00Uhr auf der autobahnähnlich ausgebauten B10 zwischen der Anschlussstelle Neu-Ulm Mitte und der Adenauer Brücke ein Radfahrer entgegenkam. Noch bevor Einsatzstreifen der Polizei eintrafen konnte der betrunkene Mann von einem beherzten Autofahrer angehalten und schließlich den Beamten der Autobahnpolizei Günzburg übergeben werden. Wie sich später herausstellte, musste zuvor ein anderer Autofahrer massiv abbremsen und ausweichen. Nur mit viel Glück konnte er einen Unfall mit dem „Geisterradler“ vermeiden und seinen Wagen wieder unter Kontrolle bringen. Bei dem deutlich unter Alkoholeinfluss stehenden 43-Jährigen wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Er wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt.

Donnerstag, 18. Oktober 2012

Polizist mit Eisenstange auf Rastplatz bedroht - Leipheim

Bei einer Routinekontrolle durch einen Beamten der Verkehrspolizei Neu-Ulm kam es am Mittwochnachmittag auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Leipheim beinahe zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Der Polizist hatte einen Lkw-Fahrer zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und nach den erforderlichen Dokumenten befragt. Dabei geriet der 72-jährige Württemberger derart in Rage, dass er die Kontrolle verweigerte und den Beamten übelst beleidigte. Wutentbrannt zog der Mann eine Eisenstange hervor, die er im Führerhaus griffbereit liegen hatte und drohte zuzuschlagen. Geistesgegenwärtig drückte der 41-jährige Polizeibeamte die Fahrertüre zu und forderte Verstärkung an. Mit Unterstützung durch Beamte der Autobahnpolizei Günzburg beruhigte sich der leicht alkoholisierte Brummifahrer. Bei dem Mann wurde eine Blutentnahme veranlasst, er wird wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung sowie anderer Delikte angezeigt. Weiterfahren durfte der 72 Jährige nicht mehr, der Lastwagen wurde von einem anderen Fahrer der Spedition abgeholt. Ob der Mann seinen Führerschein behalten darf, entscheidet ein Richter.

Sonntag, 14. Oktober 2012

Ohne Licht und unter Drogeneinfluss unterwegs - Kempten

In der Nacht von Samstag auf Sonntag dem 14.10.2012 fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Kempten ein Fahrzeug auf, welches ohne Licht unterwegs war. Die anschließende Kontrolle gestaltete sich noch kurioser, denn das Fahrzeug war neben dem 20-Jährigen Kemptener Fahrer noch mit einer weiteren Person auf dem Beifahrersitz besetzt, welche direkt nach der Anhaltung zu Fuß aus unbekanntem Grund die Flucht ergriff. Beim Fahrer des Pkw konnten im Anschluss daran diverse Anzeichen für den Konsum illegaler Drogen festgestellt werden, weswegen eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Ihn erwarten damit eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, einen Monat Fahrverbot sowie vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Zudem wird er noch eingehend zu seinem bis dato unbekannten Beifahrer befragt werden.

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Reisepass nicht mitgenommen - illegal eingereist - Memmingen/Schweiz

Auf der A96 bei Memmingen musste die Schleierfahndung Pfronten am 03.10.2012 eine 50jährige türkische Servicefachkraft über die in Europa geltenden Passvorschriften belehren. Der in der Schweiz wohnende Service-Mann hatte in München ein Regal abgeholt und befand sich auf der Heimreise. Bei der Kontrolle auf der A96 bei Memmingen konnte er nur einen schweizerischen Aufenthaltstitel vorweisen. Erforderlich wäre jedoch auch sein Reisepass gewesen. Den hatte er nicht mitgenommen, weil dieser beim Grenzübertritt noch nie von ihm verlangt worden sei. Nach einer Beschuldigtenvernehmung wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz durfte der Pkw-Fahrer seine Heimreise fortsetzen.