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Donnerstag, 25. Oktober 2012

Gleiche staatliche Anerkennung für alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer - Neue staatliche Auszeichnungen durch Ehrenzeichengesetz

Foto: Gerd Seidel / wp
Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Bayerischen Landtag den Entwurf zu einem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz vorgestellt. Mit ihm sollen alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen bei den staatlichen Ehrungen gleichgestellt werden. "Wir müssen das ehrenamtliche Engagement unserer vielen Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen auch gleichermaßen würdigen", so Herrmann. "Sie alle verdienen dieselbe staatliche Anerkennung und Auszeichnung." Seit vielen Jahren werden in Bayern staatliche Ehrenzeichen für langjährige Dienstzeiten und besondere Verdienste nur den Mitgliedern der Feuerwehren und des Bayerischen Roten Kreuzes verliehen. Mit dem heute vorgestellten Gesetzentwurf soll diese Möglichkeit auf alle katastrophenpflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen erweitert werden. Zu den neu aufgenommenen Hilfsorganisationen gehören der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD), die Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie der Landesverband Bayern des Technischen Hilfswerks (THW). Das Ehrenzeichen soll es nach dem Gesetzentwurf künftig für 25-jährige und 40-jährige aktive ehrenamtliche Dienstzeit und das Steckkreuz für besondere Verdienste geben. Joachim Herrmann: "Wir können in Bayern fest auf unsere Ehrenamtlichen zählen. Von den rund 470.000 Einsatzkräften der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr sind bei uns 450.000 ehrenamtlich in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und im Technischen Hilfswerk engagiert. Das zeigt: Das Ehrenamt ist ein wichtiger Pfeiler unserer Gefahrenabwehr. Alle Helferinnen und Helfer sollen durch das staatliche Ehrenzeichen eine weitere Anerkennung ihrer hervorragenden Dienste erhalten." Das Ehrenzeichengesetz soll möglichst noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden und dann am 1. Januar 2013 in Kraft treten. (Eingefügt: am)