Gerade in den Herbst- und Wintermonaten nutzen Einbrecher den Schutz der
früh einsetzenden Dämmerung. Fehlende Wohnraumbeleuchtung im Tatanwesen
signalisiert dabei dem Täter die Abwesenheit der Wohnungsinhaber. Entsprechend
den Erfahrungen der vergangenen Jahre muss auch in diesem Jahr mit
Beginn der „dunklen Monate“ von Oktober bis März wieder mit dem
verstärkten Auftreten von Dämmerungswohnungseinbrechern (Einbrüche in
Wohnungen und Häuser zwischen 17:00 Uhr und 21:00Uhr) gerechnet werden.
Wie gehen die Täter vor?
Häufig wählen die Täter solche
Objekte aus, bei denen sie sich durch hohe Hecken, hohe Einfriedungen,
Verbauung oder Bepflanzung „sichtgeschützt“ und unbemerkt von der
rückwärtigen Seite anschleichen können. Angegangen werden
insbesondere Einfamilien- oder Reihenhäuser und Erdgeschosswohnungen,
wobei bevorzugt Terrassen- oder Balkontüren bzw. Fenster in
verschiedenster Art und Weise geöffnet werden. In der Regel werden die
Tatobjekte im Vorfeld zudem ausgekundschaftet.
Welche Gegenstände werden im Falle eines Einbruchs entwendet?
In den meisten Fällen werden Schmuck,
Bargeld, Devisen, Uhren oder Gold entwendet. Vereinzelt nehmen die
Täter aber auch kleine elektronische Geräte und Designerbekleidung mit,
soweit diese ohne groß aufzufallen abtransportiert werden können.
Wie kann ich mich selbst schützen?
Folgende Verhaltensregeln (Präventionstipps) sollten Sie beachten:
- Lassen Sie ihre Wohnung / ihr Haus beim Verlassen nicht gänzlich unbeleuchtet. Durch den Einsatz einer Zeitschaltuhr lässt sich die Beleuchtung der Wohnräume individuell regeln, denn fehlende Beleuchtung signalisiert Abwesenheit.
- Schalten Sie die Außenbeleuchtung ein / nutzen Sie Bewegungsmelder.
- Schließen Sie bei jedem Verlassen, auch bei kurzer Abwesenheit, alle Fenster und Türen / vermeiden Sie Kippstellungen (gekippte Fenster sind offene Fenster) und ziehen Sie Keller- und Haustüren nicht nur ins Schloss, sondern verschließen Sie die Türen.
- Sorgen Sie bei längerer Abwesenheit für die Leerung ihres Briefkastens.
- Vermeiden Sie auf Ihrem Anrufbeantworter genaue Abwesenheitszeiten zu benennen.
- Vereinbaren Sie mit Nachbarn / Verwandtschaft, dass Rollläden tagsüber hochgezogen werden und abends ein Licht eingeschaltet wird.
- Entfernen Sie mögliche „Steighilfen“ wie Stühle / Tische / Leitern von Ihrer Terrasse.
- Bewahren Sie wenig Bargeld und Wertsachen zu Hause auf, Wertgegenstände gehören in den Tresor oder in ein Bankschließfach!
Wie soll ich mich bei verdächtigen Feststellungen verhalten?
Seien Sie wachsam. Melden Sie
verdächtige Personen, Fahrzeuge und Geräusche der Polizei. Teilen Sie
verdächtige Beobachtungen, auch beispielsweise auf dem
Nachbargrundstück, sofort der Polizei mit. Rufen Sie lieber einmal
zuviel an, als einmal zu wenig! Notieren Sie sich, soweit möglich, die Kennzeichen von verdächtigen Fahrzeugen und eine Beschreibung von Personen. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn über Ihre Wahrnehmung!
Wo kann ich mich beraten lassen?
Gerne und kostenlos beraten Sie, auch
bei Ihnen zu Hause, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
Ihre kriminalpolizeiliche Beratungsstelle erreichen Sie je nach Wohnort bei den Kriminalpolizeiinspektionen Kempten, Memmingen oder Neu-Ulm.
Ihre kriminalpolizeiliche Beratungsstelle erreichen Sie je nach Wohnort bei den Kriminalpolizeiinspektionen Kempten, Memmingen oder Neu-Ulm.
Erreichbarkeiten
Link zu den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des PP Schwaben Süd/West
TV Werbespot des PP-München
