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Donnerstag, 11. Oktober 2012

Hochsaison für Dämmerungswohnungseinbrecher - Hinweise der Polzei

Gerade in den Herbst- und Wintermonaten nutzen Einbrecher den Schutz der früh einsetzenden Dämmerung. Fehlende Wohnraumbeleuchtung im Tatanwesen signalisiert dabei dem Täter die Abwesenheit der Wohnungsinhaber. Entsprechend den Erfahrungen der vergangenen Jahre muss auch in diesem Jahr mit Beginn der „dunklen Monate“ von Oktober bis März wieder mit dem verstärkten Auftreten von Dämmerungswohnungseinbrechern (Einbrüche in Wohnungen und Häuser zwischen 17:00 Uhr und 21:00Uhr) gerechnet werden. 

Wie gehen die Täter vor?
Häufig wählen die Täter solche Objekte aus, bei denen sie sich durch hohe Hecken, hohe Einfriedungen, Verbauung oder Bepflanzung „sichtgeschützt“ und unbemerkt von der rückwärtigen Seite anschleichen können. Angegangen werden insbesondere Einfamilien- oder Reihenhäuser und Erdgeschosswohnungen, wobei bevorzugt Terrassen- oder Balkontüren bzw. Fenster in verschiedenster Art und Weise geöffnet werden. In der Regel werden die Tatobjekte im Vorfeld zudem ausgekundschaftet.

Welche Gegenstände werden im Falle eines Einbruchs entwendet?
In den meisten Fällen werden Schmuck, Bargeld, Devisen, Uhren oder Gold entwendet. Vereinzelt nehmen die Täter aber auch kleine elektronische Geräte und Designerbekleidung mit, soweit diese ohne groß aufzufallen abtransportiert werden können.

Wie kann ich mich selbst schützen?
Folgende Verhaltensregeln (Präventionstipps) sollten Sie beachten:
  • Lassen Sie ihre Wohnung / ihr Haus beim Verlassen nicht gänzlich unbeleuchtet. Durch den Einsatz einer Zeitschaltuhr lässt sich die Beleuchtung der Wohnräume individuell regeln, denn fehlende Beleuchtung signalisiert Abwesenheit.
  • Schalten Sie die Außenbeleuchtung ein / nutzen Sie Bewegungsmelder.
  • Schließen Sie bei jedem Verlassen, auch bei kurzer Abwesenheit, alle Fenster und Türen / vermeiden Sie Kippstellungen (gekippte Fenster sind offene Fenster) und ziehen Sie Keller- und Haustüren nicht nur ins Schloss, sondern verschließen Sie die Türen.
  • Sorgen Sie bei längerer Abwesenheit für die Leerung ihres Briefkastens.
  • Vermeiden Sie auf Ihrem Anrufbeantworter genaue Abwesenheitszeiten zu benennen.
  • Vereinbaren Sie mit Nachbarn / Verwandtschaft, dass Rollläden tagsüber hochgezogen werden und abends ein Licht eingeschaltet wird.
  • Entfernen Sie mögliche „Steighilfen“ wie Stühle / Tische / Leitern von Ihrer Terrasse.
  • Bewahren Sie wenig Bargeld und Wertsachen zu Hause auf, Wertgegenstände gehören in den Tresor oder in ein Bankschließfach!
Wie soll ich mich bei verdächtigen Feststellungen verhalten?
Seien Sie wachsam. Melden Sie verdächtige Personen, Fahrzeuge und Geräusche der Polizei. Teilen Sie verdächtige Beobachtungen, auch beispielsweise auf dem Nachbargrundstück, sofort der Polizei mit. Rufen Sie lieber einmal zuviel an, als einmal zu wenig! Notieren Sie sich, soweit möglich, die Kennzeichen von verdächtigen Fahrzeugen und eine Beschreibung von Personen. Informieren Sie auch Ihre Nachbarn über Ihre Wahrnehmung!

Wo kann ich mich beraten lassen?
Gerne und kostenlos beraten Sie, auch bei Ihnen zu Hause, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.

Ihre kriminalpolizeiliche Beratungsstelle erreichen Sie je nach Wohnort bei den Kriminalpolizeiinspektionen Kempten, Memmingen oder Neu-Ulm.
Erreichbarkeiten
Link zu den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des PP Schwaben Süd/West

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