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Mittwoch, 18. Dezember 2013

Prävention gegen sexuelle Gewalt - Personal der Städtischen Kindertageseinrichtungen geschult

Die 17 Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen und mit dem Fachberater der Stadt, Thomas Geyer (hinten). Foto: Stadt Memmingen
Christine Klein vom Institut Fenestra aus Benediktbeuern schulte jetzt in einer Fortbildungsreihe das gesamte pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen (Kita) der Stadt Memmingen. Schwerpunktthema war die Vorgehensweise bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung und die Prävention gegen sexuelle Gewalt. „Die Stadt als Träger der Einrichtungen hat eine einzigartige Aktion gestartet“, sagte die Sozialpädagogin aus Benediktbeuern. Während der Schulung hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit, ihre eigenen beruflichen Erfahrungen zum Thema „Prävention gegen sexuelle Gewalt in allen Ausformungen“ zu reflektieren. Dabei wurde das seit Jahren bestehende vernetzte Vorgehen beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nochmals ausführlich besprochen und anhand von Praxisbeispielen erläutert. Die Fortbildung war nicht eine isolierte Veranstaltung, sondern ist in das bestehende Netzwerk lokaler Hilfen eingebettet. Der angestoßene Prozess wird in den einzelnen Teams der Kindertagesstätten und auf der Leitungsebene unter Begleitung des Fachberaters der Stadt Memmingen weitergeführt. Von den 26 Kindertageseinrichtungen in Memmingen verwaltet die Stadt Memmingen als größter Träger 17 kommunale oder Stiftungs-Kitas von der Kinderkrippe (für Kinder unter drei Jahren) über den Kindergarten bis hin zum Hort (für die Betreuung von Schulkindern). In diesen Einrichtungen werden über 1 200 Kinder von rund 160 Erzieherinnen und Erziehern, Sozialpädagoginnen, Heilpädagoginnen und Kinderpflegerinnen sowie rund 25 Erzieherpraktikantinnen und –praktikanten betreut.

Mittwoch, 30. Januar 2013

60. Jahreshauptversammlumg des THW Sonthofen

Blumensträuse gab es für die fleissigen Damen des Ortsverbandes / Foto: THW Sonthofen
Neben den geladenen Gästen von Landkreis, Stadt, Behörden sowie Vertretern der anderen Hilfsorganisationen kamen auch wieder viele Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes zu der jährlichen Veranstaltung. Der Ortsbeauftragte, Robert Denz, berichtete über Veranstaltungen, Veränderungen und Beschaffungen des vergangenen Jahres und gab einen Einblick über das, was den Ortsverband in 2013 erwartet. Die Stärkung der Ausbildung sowie die Integration des THW Sonthofen in die tägliche Gefahrenabwehr setzte er genauso als Ziel wie die Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden. weiterlesen...

Freitag, 2. November 2012

Neue Regelungen für Rettungskräfte in kritischen Einsatzsituationen

Bisher tragen Rettungsassistenten neben den Notärztinnen und Notärzten die hauptsächliche Verantwortung im Rettungsdienst. Eine Neuordnung der Berufsausbildung im Rettungsdienst konkretisiert das Tätigkeitsspektrum der Rettungskräfte in kritischen Einsatzsituationen. Das beschloss das Bundeskabinett in einem neuen Gesetz über Ausbildung und Beruf der Notfallsanitäter. Damit wird künftig die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch den Notfallsanitäter möglich. Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die neue Regelung. Hintergrund der Novelle ist die demographische Entwicklung: Immer mehr ältere Menschen werden in den kommenden Jahren auf den Rettungsdienst angewiesen sein. Veränderte Einsatzzeiten und Krankheitsbilder und eine geringe Notarztdichte im ländlichen Raum verschärfen die Anforderungen an das medizinische Fachpersonal. Bisher können Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten auch in einem Notfall nicht eigenständig Medikamente verabreichen oder sonstige Maßnahmen durchführen, die dem Arzt vorbehalten sind. Die Neuregelung beschreibt die Vorraussetzungen für die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch den Sanitäter und sorgt für mehr Rechtssicherheit in kritischen Situationen. Mit der Neuordnung der Ausbildung löst das Berufsbild des Notfallsanitäters den Beruf des Rettungsassistenten ab. Die Ausbildungsdauer zum Notfallsanitäter verlängert sich von zwei auf drei Jahre. Auszubildende haben künftig einen Anspruch auf Zahlung einer Ausbildungsvergütung über die gesamte Ausbildungsdauer. „Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt die Ziele des Gesetzes: Mit der Neuregelung der Handlungskompetenzen und dem eigenständigen Durchführen heilkundlicher Maßnahmen kommen wir den Anforderungen an die Praxis im Rettungsdienst ein Stück näher. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag, die Versorgung der Bürger angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und den strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen sicher zu stellen. Die Anforderungen an den Rettungsdienst werden sich sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zukünftig erhöhen“, sagt Clemens Graf von Waldburg-Zeil, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes. Unterhalb der Katastrophenschwelle haben Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine qualifizierte, bedarfsgerechte, schnelle und flächendeckende notfallmedizinische Versorgung. Rund 18.000 Rettungsassistenten sind derzeit beim Deutschen Roten Kreuz im Rettungsdienst beschäftigt. Das DRK ist damit der größte Arbeitgeber in diesem Bereich.