Fast drei Jahre ist es her, dass sich eine
54-jährige Frau vor Gericht verantworten musste, weil sie über
einhundert Ratten in ihrer Wohnung auf engsten Raum nicht artgerecht
hielt.
Die damalige tierärztliche
Untersuchung der Ratten hatte zur Folge, dass ein Großteil der Tiere
wegen Krankheitsbefall eingeschläfert werden musste. Daraufhin erließ
die Stadt Kempten gegen die Bürgerin einen Beschluss über ein
Halteverbot von Ratten.
Nun gingen Hinweise bei der Polizei ein,
dass die besagte Frau wieder Ratten bei sich hält. Bei der Überprüfung
durch eine Polizeistreife am Dienstag Morgen des 30.10.12 wurden in der wenige
Quadratmeter großen Wohnung erneut über fünfzig Ratten festgestellt. Die
Lebensbedingungen der Ratten erinnerte sehr an die damalige Situation.
Die Tiere wurden unverzüglich ins Tierheim Kempten gebracht, um von
einer Ärztin untersucht zu werden. Ob und wie viele der Tiere gerettet
und eventuell weitervermittelt werden können, steht derzeit noch nicht
fest. Gegen die Frau läuft nun ein erneutes Strafverfahren wegen eines
Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz sowie ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Halteverbot der
Stadt Kempten.
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Mittwoch, 31. Oktober 2012
Mittwoch, 10. Oktober 2012
Tragödie - Mutter tötet Sohn in der Wohnung - Ulm
Kurz vor 6:00 Uhr rief die Frau am Mittwoch bei der Ulmer Polizei an und schilderte, dass sie in der Nacht ihren Sohn getötet habe. Die Beamten eilten sofort zu der Wohnung in der Ulmer Innenstadt, wo die 38-Jährige auf sie wartete. Den neunjährigen Sohn der Ulmerin fanden die Polizisten tot in einem Bett. Nach dem Stand der Ermittlungen hatte die 38-Jährige nach der Tat versucht, sich das Leben zu nehmen. Dabei verletzte sie sich leicht, ein Notarzt versorgte sie vor Ort. Die Polizei nahm die Mutter unter dringendem Tatverdacht vorläufig fest. Staatsanwaltschaft Ulm und Kriminalpolizei ermitteln nun, um den genauen Ablauf und die Hintergründe für diese schwere Straftat aufzuklären. Nach ersten Erkenntnissen könnte die finanzielle Schieflage der alleinerziehenden Mutter eine wichtige Rolle spielen. Noch am frühen Morgen kümmerten sich Notfallseelsorger um die Angehörigen. Die Beschuldigte wird am Mittwochnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ulm dem Haftrichter beim Amtsgericht Ulm vorgeführt. Ebenfalls am Nachmittag wird der Leichnam des Jungen obduziert, um die genaue Todesursache festzustellen.
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