Wer im vergangenen Schuljahr seine Fahrkarten
gesammelt hat, sollte jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim
Landratsamt Unterallgäu einzureichen: Noch bis 31. Oktober kann die
Erstattung der Fahrtkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge
dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Fahrtkostenerstattung beantragen können alle
Schüler an öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasien,
Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe,
Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen
(Teilzeit- und Blockunterricht). Erstattet werden die Fahrtkosten
allerdings nur, wenn die Familienbelastungsgrenze von 395 Euro
überschritten wird. Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für
Antragsteller, die zu Beginn beziehungsweise im Laufe des Schuljahres
Anspruch auf
- Kindergeld für mindestens drei Kinder
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV)
hatten. In diesen Fällen muss der Antrag einen entsprechenden Nachweis enthalten.
Grundsätzlich immer muss der Antrag mit den
entsprechenden Fahrausweisen und einer Schulbestätigung beim Landratsamt
Unterallgäu eingereicht werden. Antragsformulare sind im Landratsamt
(Zimmer 333, Telefon 08261/995-350) oder bei den Schulen erhältlich.
Nähere Informationen findet man auch bei uns im Internet unter www.unterallgaeu.de/schuelerbefoerderung