Zwischen Erkheim und Lauben wurde Mais geerntet. Hierbei waren mehrere
Traktoren mit Hängern im Einsatz. Die Arbeiten wurden seit
Samstagmorgen durchgeführt. Die Kreisstraße MN 32 wurde hierbei ganz
erheblich verschmutzt. Am Montagfrüh befuhr ein Lkw-Fahrer mit seinem
Sattelzug die Strecke und rutschte trotz geringer Geschwindigkeit
aufgrund der Verschmutzung nach rechts von der Straße und blieb in der
angrenzenden Wiese stecken. Am Lkw entstand kein Schaden. Nach der
Bergung konnte der Fahrer seine seine Fahrt fortsetzen.
In diesem Zusammenhang wird auf folgende Verpflichtungen bei Beschmutzen der Fahrbahn hingewiesen: Grundsätzlich
ist es nach der Straßenverkehrsordnung verboten, die Straße zu
beschmutzen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden
kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie
unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu
machen. Verantwortlich ist in erster Linie der Führer eines solchen
Ernte-Fahrzeuges, es kann aber auch den Arbeitgeber oder Auftraggeber
treffen.