Fischen im eigenen Weiher ist der Traum vieler
Menschen. Manchmal bietet sich eine günstige Gelegenheit, eine idyllisch
gelegene Fischteichanlage zu erwerben und diesen Traum zu
verwirklichen. Allerdings kann dieser Traum schnell platzen, wenn man
beim Kauf nicht darauf achtet, dass alle Unterlagen vollständig sind.
„Immer wieder werden Fischteiche leider ohne die notwendigen
wasserrechtlichen Genehmigungen verkauft“, sagt Gisela Mayr vom Bereich
Wasserrecht im Landratsamt. „Das böse Erwachen kommt dann später.“ Sie
rät deshalb, sich vor dem Kauf genau zu informieren.
Folgende Dinge sollte man beachten:
- Die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung beziehungsweise Erlaubnis wird vom Landratsamt mit einem Bescheid erteilt. Bei alten Teichanlagen könne auch der Eintrag in das Wasserbuch genügen, so Mayr.
- Wichtig sei es zudem zu wissen, ob sich die Fischteichanlage in einem besonders geschützten Bereich (also zum Beispiel in einem Biotop) befindet. Nähere Auskünfte hierzu erhalte man im Landratsamt - entweder vom Sachgebiet Wasserrecht oder von der Unteren Naturschutzbehörde.
- Wissen sollte man darüber hinaus auch, dass das seit 1. März 2010 gültige Wasserrecht besondere Anforderungen an die so genannte Gewässerdurchgängigkeit stellt, erklärt Mayr. Dies bedeute, dass zum Beispiel kein Graben aufgestaut werden dürfe, um Wasser in den Fischteich abzuleiten. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten prüfe die örtlichen Gegebenheiten und gebe Informationen beziehungsweise erteile Auflagen zum Betrieb der Fischteichanlage.
- Hilfreiche Informationen rund um die richtige Fischhaltung erhalte man bei der Fischereifachberatung im Fischereihof Salgen.
Info: Informationen erhält man beim Landratsamt
unter Telefon (08261) 995-453 (Wasserrecht) oder unter Telefon (08261)
995-257 (Naturschutz). Die Fischereifachberatung im Fischereihof Salgen
erreicht man unter Telefon (08266) 86265-21, das Wasserwirtschaftsamt
Kempten unter Telefon (0831) 5243-01.
