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| Foto: Gerd Seidel / wp |
Innenminister Joachim Herrmann hat
heute im Bayerischen Landtag den Entwurf zu einem Feuerwehr- und
Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz vorgestellt. Mit ihm sollen alle
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen bei den
staatlichen Ehrungen gleichgestellt werden. "Wir müssen das
ehrenamtliche Engagement unserer vielen Helferinnen und Helfer in den
Hilfsorganisationen auch gleichermaßen würdigen", so Herrmann. "Sie alle
verdienen dieselbe staatliche Anerkennung und Auszeichnung." Seit
vielen Jahren werden in Bayern staatliche Ehrenzeichen für langjährige
Dienstzeiten und besondere Verdienste nur den Mitgliedern der
Feuerwehren und des Bayerischen Roten Kreuzes verliehen. Mit dem heute
vorgestellten Gesetzentwurf soll diese Möglichkeit auf alle
katastrophenpflichtigen, im Rettungsdienst mitwirkenden freiwilligen
Hilfsorganisationen erweitert werden. Zu den neu aufgenommenen
Hilfsorganisationen gehören der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die
Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD), die
Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie der Landesverband
Bayern des Technischen Hilfswerks (THW). Das Ehrenzeichen soll es nach
dem Gesetzentwurf künftig für 25-jährige und 40-jährige aktive
ehrenamtliche Dienstzeit und das Steckkreuz für besondere Verdienste
geben. Joachim Herrmann: "Wir können in Bayern fest auf unsere
Ehrenamtlichen zählen. Von den rund 470.000 Einsatzkräften der nicht
polizeilichen Gefahrenabwehr sind bei uns 450.000 ehrenamtlich in
Feuerwehren, Hilfsorganisationen und im Technischen Hilfswerk engagiert.
Das zeigt: Das Ehrenamt ist ein wichtiger Pfeiler unserer
Gefahrenabwehr. Alle Helferinnen und Helfer sollen durch das staatliche
Ehrenzeichen eine weitere Anerkennung ihrer hervorragenden Dienste
erhalten." Das Ehrenzeichengesetz soll möglichst
noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen werden und dann am 1. Januar
2013 in Kraft treten. (Eingefügt: am)

