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Montag, 29. Oktober 2012

Unfall mit Sommerreifen - Pkw rutscht auf glatter Fahrbahn - Nesselwang

Archivfoto: locally.de
Am Sonntagnachmittag dem 28.10.2012 befuhr eine 71jährige Pfrontnerin die Marktoberdorfer Straße in Nesselwang Richtung Ortsmitte. Auf der stark abschüssigen Straße kam sie aufgrund schneeglatter Fahrbahn ins Rutschen und prallte auf ein vor ihr haltendes Fahrzeug. Die Straße musste für zwei Stunden komplett gesperrt werden. Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war die Frau mit Sommerreifen unterwegs. Der Unfall wäre mit Winterreifen wohl nicht passiert, was ihr ein entsprechendes Bussgeld in Höhe von mindestens 120 Euro einbringt. Verletzt wurde zum Glück niemand.
Hinweis der Polizei: Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung dürfen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Kraftfahrzeuge nur mit M+S Reifen gefahren werden. Im Gegensatz zu Österreich (01.November) gibt es für Deutschland keinen festen Termin zu dem die Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Gerade im Allgäu muss aber schon ab Anfang Oktober mit einem Wintereinbruch gerechnet werden. Zudem empfielt auch der ADAC, dass eine Umrüstung bereits Anfang/Mitte Oktober erfolgen sollte, da Winterreifen bei niedrigen Temperaturen eine bessere Haftung auch auf trockenen Straßen bieten. Als Winterreifen gelten nur solche Reifen, die mit der Aufschrift M + S, (M&S, M.S), einem Schneeflockensymbol oder einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen müssen mit der oben angeführten Aufschrift oder Kennzeichnung versehen sein. Dies gilt auch für Motorräder oder Mopeds. Bei Mißachtung der Winterreifenpflicht werden mindestens 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig. Bei einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind dies schon 80 Euro. Kommt es gar zum Unfall, dann beträgt das Bußgeld 120 Euro. Noch teurer wird es für Unternehmer, die ihre Fahrzeuge nicht rechtzeitig umrüsten. Hier beginnt das Bußgeld bei 80 Euro und endet bei 160 Euro, die zusätzlich zu dem Bußgeld des Fahrers fällig werden. Hinzu kommen in jedem Fall auch noch 23.50 Euro Gebühren.

Dienstag, 23. Oktober 2012

Auffahr Unfall auf der Sommerrodelbahn - ein Kind schwer, zwei weitere Personen leicht verletzt - Nesselwang

Bei einem Auffahr-Unfall auf der Sommerrodelbahn wurde ein Kind schwer, zwei weitere Personen leicht verletzt. Am Montag dem 22.10.2012 gegen 15.30 Uhr fuhr ein 10-jähriges Mädchen mit ihrem Rodel auf der Rodelbahn talwärts. Sie musste aufgrund eines Rückstaus nach einer Kurve anhalten. Eine nachfolgende 37-jährige Mutter, die zusammen mit ihrem 6-jährigen Sohn in einem Rodel saß, schaffte es nicht mehr rechtzeitig anzuhalten und fuhr auf den Rodel der 10-jährigen auf. Während die Mutter und das 10-jährige Mädchen durch den Zusammenstoß leicht verletzt wurden, erlitt der 6-jährige Sohn schwere Kopfverletzungen und wurde mit einem Rettungshubschrauber in ein Unfallkrankenhaus geflogen. Die 9-jährige Schwester des Schwerverletzten, die den Unfall beobachtet hatte erlitt einen Schock. Alle Beteiligten stammen aus Kempten. Nach ersten polizeilichen Ermittlungen ist eine technische Ursache für den Zusammenstoß auszuschließen.