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Donnerstag, 8. August 2013

Teilkasko zahlt bei Hagel, Sturm und Blitz - Bei Unwetterschäden am Auto erst mit Versicherung sprechen

Foto: Merkel
Juli und August sind die Monate extremer Wetterphänomene: Tropische Temperaturen mit Werten weit über der 30 Grad-Marke wechseln sich mit heftigen Gewittern mit Hagel, Sturm und Blitz ab. Ein Trost, wenn es dabei zu Schäden am Auto kommt: Die Teilkasko-Versicherung deckt in der Regel die Schadenskosten. Bevor ein beispielsweise durch Hagelkörner beschädigter Wagen in die Werkstatt gebracht wird, muss sich der Fahrzeughalter mit seiner Versicherung in Verbindung setzen. Denn im Leistungsumfang des Anbieters kann eine Werkstattbindung vereinbart sein. Dann muss der Versicherte eine Kfz-Werkstätte ansteuern, die die Gesellschaft vorgibt. Zudem muss der Versicherung die Möglichkeit gegeben werden, den Schaden vor der Reparatur begutachten zu lassen. Denn anders als bei einem Unfall mit Fremdverschulden darf der Versicherte in der Kaskoversicherung keinen eigenen Sachverständigen einschalten. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über die Höhe des entstandenen Schadens oder die Art der Reparaturdurchführung, muss ein Sachverständigenverfahren für Klärung sorgen. (Quelle: ADAC)

Freitag, 29. Juni 2012

Blitzeinschlag verursacht Dachstuhlbrand - Röthenbach

Archivfoto
Am frühen Freitagmorgen geriet im Ortsteil Harratried der Dachstuhl eines landwirtschaftlichen Anwesens in Brand. Nach ersten Ermittlungen schlug ein Blitz in den südlichen Teil des Anwesens ein und verursachte das Feuer. Den örtlichen Feuerwehren gelang es jedoch schnell, den Brand einzudämmen und letztendlich zu löschen. Die Schadenshöhe liegt bei mehreren Zehntausend Euro, verletzt wurde niemand. Die Ermittlungen der Polizei Lindenberg dauern noch an. (PI Lindenberg)