Drogen aller Art haben im Straßenverkehr nichts verloren. Wer
gegen dieses Verbot verstößt, wird in ganz Europa hart bestraft. Wer in
Deutschland berauscht Auto fährt, muss mit einem Bußgeld von mindestens
500 Euro rechnen. Außerdem wird der Führerschein für einen Monat
entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
angeordnet. Noch höhere Strafen drohen bei drogenbedingten
Ausfallerscheinungen im Verkehr. So sieht es laut ADAC in den
beliebtesten Autoreiseländern in Europa aus:
Österreich:
Ein Kraftfahrer, der sich unter Beeinträchtigung von Drogen hinters
Steuer setzt, muss mit einer Geldbuße zwischen 800 und 3 700 Euro
rechnen.
Italien: Wer sich in einem durch den
Konsum vom Drogen beeinträchtigten Zustand befindet und am
Straßenverkehr teilnimmt, dem droht neben dem Führerscheinentzug und bis
zu 6 000 Euro auch eine Gefängnisstrafe zwischen sechs und zwölf
Monaten. Bei Führerscheinneulingen (bis zum 21. Lebensjahr) und
Berufskraftfahrern erhöht sich die Strafe um die Hälfte. Ist der Fahrer
auch der Halter des Fahrzeugs, wird dieses enteignet.
Frankreich:
Unabhängig von einer eventuellen Beeinträchtigung wird generell das
Fahren unter Drogeneinfluss mit einer Geldstrafe bis zu 4 500 Euro
bestraft. Hinzu kommen eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und bis zu
drei Jahre Führerscheinentzug, sowie die Stilllegung des Kfz. Nach einem
Unfall drohen sogar fünf Jahre Haft und bis zu 75 000 Euro Geldstrafe.
Spanien:
Für eine Drogenfahrt werden drei bis sechs Monaten Gefängnis sowie eine
Geldstrafe in Höhe von sechs bis zwölf Monatsgehältern fällig.
Zusätzlich kann der Führerschein bis zu vier Jahre entzogen werden.
Auch
in allen anderen europäischen Ländern ist das Fahren unter
Drogeneinfluss strafbar und wird mit hohen Bußgeldern und unter
Umständen mit Gefängnisstrafen geahndet. Informationen über
Drogendelikte im Straßenverkehr werden zwischen den Behörden in Europa
ausgetauscht, Geldstrafen aus anderen EU-Staaten können auch in
Deutschland vollstreckt werden. Wer ohne eigenes Verschulden unter
Drogeneinfluss in einen Unfall gerät, muss mit Einschränkungen des
Versicherungsschutzes rechnen.
(Quelle: ADAC Pressestelle)
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