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| Archivfoto / Stadt Memmingen |
Mnich erklärt: „Die Stadt Memmingen führt einen so genannten differenzierten Winterdienst durch.“ Das bedeute, dass auf allen Straßen, die in der Priorität 1 aufgelistet sind, geräumt und gleichzeitig Salz gestreut werde. Das gelte jedoch nicht für Platten- und Pflasterbeläge in der Kernstadt. „Dort wird hauptsächlich mit Feuchtsalz gestreut, eine Mischung aus etwa 80 Prozent trockenem Salz und 20 Prozent Natriumchloridsole.“ Dadurch werde eine effektivere Glättebekämpfung möglich.
Mit Blick auf die Winterdienstsatzung der Stadt Memmingen weist Ingo Mnich besonders auf die Räumpflichten der Bürger hin. Straßenanlieger sind demnach werktags ab 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 8 Uhr zur Reinigung, Schneeräumung und zum Bestreuen der Gehwege verpflichtet. Wenn tagsüber öfters Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, dann sind die Anlieger verpflichtet, entlang des angrenzenden Grundstücks einen 1 Meter breiten Streifen zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Diese Verpflichtung endet um 20 Uhr. „Wer den Räumpflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.“ Das wichtigste Ziel sei es, Unfälle zu vermeiden. „Jeder Einzelne kann seinen Beitrag dazu leisten, dass der Winterdienst für alle zufrieden stellend abläuft“, gibt Mnich zu bedenken. Rücksichtnahme auf die Mitmenschen sei oberstes Gebot: „Denken Sie zum Beispiel auch mal an die Nachbarn, wenn Sie das Auto nachts direkt auf der Straße abstellen, und der Schneepflug am frühen Morgen nicht durchkommt!“
Fragen rund um den Winterdienst:Wenn der Winter vor der Tür steht, bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts und des Bauhofs viele Anfragen zum Thema Winterdienst: Wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit wird eigentlich Schnee geräumt? Wo wird Salz gestreut? Welche Pflichten habe ich als Anlieger? Diese und weitere Fragen erläutern wir Ihnen hier:
Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?
Wir und unsere Vertragsfirmen räumen und streuen bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder Gefahr der Straßenglätte. Damit um 7 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, beginnen wir werktags um 4 Uhr morgens, bei Bedarf sogar schon früher. Von 7 bis 22 Uhr halten wir die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand. Bei starken Schneefällen und extremen Witterungsverhältnissen richten wir zusätzlich einen Sonder- oder Notdienst ein.
Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?
Oberste Priorität haben die vielen Fußgängerüberwege und Fußgängerbrücken am Stadtbach sowie das Hauptstraßennetz, das alle bedeutenden Ring- und Ausfallstraßen wie den Mittleren Ring umfasst - sowie Straßen, in denen öffentliche Verkehrsmittel fahren. Im Anschluss räumen wir das Nebenstraßennetz. Schneit es erst in den späten Morgenstunden, kann es durch den Berufsverkehr zu Verzögerungen beim Räum- und Streueinsatz kommen, da auch die Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr behindert werden.
Wann streut der Winterdienst Salz?
Salz wird nur im Hauptstraßennetz und auf Straßen mit Buslinien gestreut. Bei Straßenglätte im Nebenstraßennetz streuen wir in Sonderfällen Splitt. So schonen wir die Umwelt.
Wie bereitet sich das Baureferat auf den Winterdienst vor?
Zum einen beobachten wir den speziellen Straßen-Wetterbericht des Deutschen Wetterdienstes im Internet. Eigene Informationen zu den Wetter- und Straßenverhältnissen erhalten wir von unserem Straßenwärter, der ab 3 Uhr den Straßenzustand überprüft. Er kann je nach Lage den Winterdienst-Einsatz anordnen und steuern.
Wann müssen Sie zur Schaufel greifen?
Damit die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt unfallfrei durch den Winter kommen, muss jeder seine Aufgaben erfüllen. Nach der Memminger Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen.
Als Eigentümer müssen Sie von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (am Sonn- und Feiertag ab 8 Uhr) den Gehweg von Schnee freihalten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie kein Salz verwenden. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.
Was Sie wissen sollten: Wenn Sie als Grundstücksbesitzer Ihre "Winterpflichten" nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.
Ein Wort zum SchlussWir alle nutzen Straßen und Gehwege. Unsere Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst sind gewiss sehr unterschiedlich. Trotzdem versuchen wir möglichst vielen gerecht zu werden. Für den städtischen Winterdienst stehen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und die Kosten im Vordergrund.
Haben Sie noch Fragen zum Winterdienst?Servicetelefon: 08331-95540
(Stadt Memmingen)

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