Donnerstag, 25. Oktober 2012

Städtischer Bauhof ist gerüstet - Fragen rund um den Winterdienst - Memmingen

Archivfoto / Stadt Memmingen
Der städtische Bauhof ist für den Winterdienst gut gerüstet. Die Vorratslager sind mit rund 1200 Tonnen Streusalz gefüllt, 31 Räumfahrzeuge und mehr als 40 Handräumer sind einsatzbereit. Denn wenn der erste Schnee fällt, muss der Bereitschaftsdienst insgesamt rund 280 Kilometer Straßen, 100 Kilometer Rad- und Gehwege, 30 Bushaltestellen und mehr als 20 Parkplätze räumen. „Der Bereitschaftsdienst des Bauhofs wird durch die Stadtgärtnerei, das Sportamt und private Vertragsfahrer unterstützt“, erklärt Tiefbauamtsleiter Ingo Mnich. Genau das Richtige für Frühaufsteher, denn bei Schneefall oder Straßenglätte beginnt der Räum- und Streudienst unter der Woche spätestens um 4 Uhr. „Bis zum Einsetzen des Berufsverkehrs um 6:30 Uhr sollten die Haupt- und Zufahrtsstraßen in Memmingen geräumt und Gefällestrecken auch gestreut sein“, sagt Mnich. Dass es im Winter trotzdem immer mal wieder zu Verkehrsbehinderungen komme, lasse sich nicht vermeiden. Der Tiefbauamtsleiter wirbt um Verständnis: „Bei extremen Witterungsverhältnissen oder wenn der Schneefall erst während des Berufsverkehrs einsetzt, kann es schon mal vorkommen, dass die Einsatzfahrzeuge später zum Einsatzort kommen und die eine oder andere Straße verspätet geräumt wird.“ In solchen Situationen gelte es, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. „Die Mitarbeiter des Bauhofs und die Privaträumer sind den gesamten Winter über bei Wind und Wetter für die Einwohner der Stadt und der Ortsteile mit großem Engagement im Einsatz“, betont Mnich. Mit 25 städtischen und fünf Vertragsfahrzeugen räumen und streuen sie insgesamt rund 280 Kilometer Straßen, 100 Kilometer Rad- und Gehwege, 30 Bushaltestellen und über 20 Parkplätze. 42 so genannte Handräumer sind im Einsatz, um verkehrswichtige Fußgängerüberwege, Gehwege und Kreuzungen freizuschaufeln. Der Winterdienst der Stadt Memmingen orientiert sich an einem Dringlichkeitsplan. Für jedes Einsatzfahrzeug gibt es eine Prioritätenliste der zu räumenden Straßen. Höchste Priorität genießen gefährliche Straßenabschnitte, Steigungen, vielbefahrene Straßen und Kreuzungen. Zur Prioritätsstufe 1 zählen deshalb besondere Gefahrenstellen, Hauptverkehrsstraßen, Durchgangsstraßen, Straßen mit Linien des öffentlichen Nahverkehrs oder Schulbus, Zufahrten zu Feuerwachen, Rettungsdiensten und Klinikum sowie wichtige Sammelstraßen, die geräumt und gestreut werden. In Stufe 2 befinden sich Sammel- und Wohnstraßen, die der Winterdienst bei Bedarf räumt und splittet.
Mnich erklärt: „Die Stadt Memmingen führt einen so genannten differenzierten Winterdienst durch.“ Das bedeute, dass auf allen Straßen, die in der Priorität 1 aufgelistet sind, geräumt und gleichzeitig Salz gestreut werde. Das gelte jedoch nicht für Platten- und Pflasterbeläge in der Kernstadt. „Dort wird hauptsächlich mit Feuchtsalz gestreut, eine Mischung aus etwa 80 Prozent trockenem Salz und 20 Prozent Natriumchloridsole.“ Dadurch werde eine effektivere Glättebekämpfung möglich.
Mit Blick auf die Winterdienstsatzung der Stadt Memmingen weist Ingo Mnich besonders auf die Räumpflichten der Bürger hin. Straßenanlieger sind demnach werktags ab 7 Uhr sowie sonn- und feiertags ab 8 Uhr zur Reinigung, Schneeräumung und zum Bestreuen der Gehwege verpflichtet. Wenn tagsüber öfters Schnee fällt oder Glätte auftritt, ist bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Sind auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden, dann sind die Anlieger verpflichtet, entlang des angrenzenden Grundstücks einen 1 Meter breiten Streifen zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Diese Verpflichtung endet um 20 Uhr. „Wer den Räumpflichten nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.“ Das wichtigste Ziel sei es, Unfälle zu vermeiden. „Jeder Einzelne kann seinen Beitrag dazu leisten, dass der Winterdienst für alle zufrieden stellend abläuft“, gibt Mnich zu bedenken. Rücksichtnahme auf die Mitmenschen sei oberstes Gebot: „Denken Sie zum Beispiel auch mal an die Nachbarn, wenn Sie das Auto nachts direkt auf der Straße abstellen, und der Schneepflug am frühen Morgen nicht durchkommt!“
Fragen rund um den Winterdienst:Wenn der Winter vor der Tür steht, bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Tiefbauamts und des Bauhofs viele Anfragen zum Thema Winterdienst: Wie häufig und zu welcher Tages- und Nachtzeit wird eigentlich Schnee geräumt? Wo wird Salz gestreut? Welche Pflichten habe ich als Anlieger? Diese und weitere Fragen erläutern wir Ihnen hier:
Wann ist der städtische Winterdienst unterwegs?
Wir und unsere Vertragsfirmen räumen und streuen bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder Gefahr der Straßenglätte. Damit um 7 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, beginnen wir werktags um 4 Uhr morgens, bei Bedarf sogar schon früher. Von 7 bis 22 Uhr halten wir die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand. Bei starken Schneefällen und extremen Witterungsverhältnissen richten wir zusätzlich einen Sonder- oder Notdienst ein.
Welche Straßen und Wege werden geräumt und gestreut?
Oberste Priorität haben die vielen Fußgängerüberwege und Fußgängerbrücken am Stadtbach sowie das Hauptstraßennetz, das alle bedeutenden Ring- und Ausfallstraßen wie den Mittleren Ring umfasst - sowie Straßen, in denen öffentliche Verkehrsmittel fahren. Im Anschluss räumen wir das Nebenstraßennetz. Schneit es erst in den späten Morgenstunden, kann es durch den Berufsverkehr zu Verzögerungen beim Räum- und Streueinsatz kommen, da auch die Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr behindert werden.
Wann streut der Winterdienst Salz?
Salz wird nur im Hauptstraßennetz und auf Straßen mit Buslinien gestreut. Bei Straßenglätte im Nebenstraßennetz streuen wir in Sonderfällen Splitt. So schonen wir die Umwelt.
Wie bereitet sich das Baureferat auf den Winterdienst vor?
Zum einen beobachten wir den speziellen Straßen-Wetterbericht des Deutschen Wetterdienstes im Internet. Eigene Informationen zu den Wetter- und Straßenverhältnissen erhalten wir von unserem Straßenwärter, der ab 3 Uhr den Straßenzustand überprüft. Er kann je nach Lage den Winterdienst-Einsatz anordnen und steuern.
Wann müssen Sie zur Schaufel greifen?
Damit die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt unfallfrei durch den Winter kommen, muss jeder seine Aufgaben erfüllen. Nach der Memminger Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen.
Als Eigentümer müssen Sie von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (am Sonn- und Feiertag ab 8 Uhr) den Gehweg von Schnee freihalten, bei Glätte mit Sand oder Splitt streuen oder das Eis beseitigen. Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie kein Salz verwenden. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.
Was Sie wissen sollten: Wenn Sie als Grundstücksbesitzer Ihre "Winterpflichten" nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen. 
Ein Wort zum SchlussWir alle nutzen Straßen und Gehwege. Unsere Wünsche und Ansprüche an den Winterdienst sind gewiss sehr unterschiedlich. Trotzdem versuchen wir möglichst vielen gerecht zu werden. Für den städtischen Winterdienst stehen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und die Kosten im Vordergrund.
Haben Sie noch Fragen zum Winterdienst?Servicetelefon: 08331-95540
(Stadt Memmingen)

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