Dienstag, 16. Oktober 2012
Tierquälerei - Hund muss im Regen übernachten - Buchloe
Am Montag dem 15.10.2012 bekam die Polizei eine Mitteilung über einen in einem Garten
angeleinten Hund, der im Regen säße und sich nicht zurückziehen könne.
Wie sich später herausstellte, war der Hund schon die gesamte Nacht
angeleint im Garten gesessen, er hatte keine Möglichkeit, sich in eine
ordnungsgemäße Schutzhütte zurückzuziehen, sondern musste im Regen
ausharren. Das durchnässte und frierende Tier wurde über das
Veterinäramt des Landkreises Ostallgäu schließlich ins Tierheim
verbracht. Der 30jährige Hundehalter muss sich nun nicht nur wegen eines
Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten, auch kommen auf ihn
die Kosten der Unterbringung im Tierheim zu.
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