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| Über das Bildungs- und Teilhabepaket können sozial schwache Familien finanzielle Hilfe für die Schulausstattung beantragen. Foto: Häfele/Pressestelle Stadt Memmingen |
Wenn in wenigen Wochen wieder der Schulalltag beginnt, kann’s für
manche Memminger Familie teuer werden: Hefte, Stifte und Füller müssen
gekauft, eventuell auch ein neuer Schulranzen angeschafft werden. Für
einkommensschwache Familien können solche Ausgaben zur finanziellen
Belastung werden. Hilfe bietet das Bildungs- und Teilhabepaket, wie das
städtische Jugendamt empfiehlt.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden Leistungen für
Schulbedarf, Schülerbeförderung und Lernförderung erbracht, aber auch
für das Mittagessen der Buben und Mädchen in der Schule oder
beispielsweise für Klassenfahrten. Anspruch auf die Leistungen haben Kinder, deren Eltern Sozialhilfe,
Wohngeld und Kindergeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder
Leistungen nach dem SGB II beziehen (Bezieher von Leistungen nach dem
SGB II wenden sich bitte nicht an das städtische Jugendamt, sondern an
das zuständige Jobcenter in Memmingen, Dr.-Berndl-Platz 2). Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets werden – mit Ausnahme
des Schulbedarfs und der Kosten für die Schülerbeförderung – in der
Regel als Sachleistungen durch Direktzahlungen an die Schule, die
Kindertagesstätte oder den Verein erbracht. Bei Ausflügen und
Klassenfahrten sind Ausnahmen möglich.
Neue Regelungen haben sich im Bereich der Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben ergeben: so ist im Einzelfall auch eine Bezuschussung
von Teilhabeanschaffungen (zum Beispiel Sportausrüstung) und die
Ansparung von Beträgen möglich. Leistungen werden – außer im Bereich der Teilhabe – frühestens ab
Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Deswegen
ist es sehr wichtig, dass die Zuschüsse für Schulsachen spätestens im
August beantragt werden. Für alle Leistungen ist für jedes einzelne Kind ein gesonderter
Antrag nötig. Anträge sind beim Stadtjugendamt in der Ulmer Straße 2
(Tel.: 08331/850-468) zu stellen. (Quelle: Pressestelle Stadt Memmingen)
Mehr Informationen zu den einzelnen Leistungen und Antragsformulare finden Sie hier.

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